Zu TOP 2 "Anschaffung einer Skulptur" stellen wir folgenden Änderungsantrag:
2. Der Hauptverwaltungsausschuss wird beauftragt, für die Anschaffung eines Kunstwerks, das als Symbol der Gemeinde dienen soll, einen Vorschlag zu erarbeiten und diesen dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen. Dieser Vorschlag sollte klären:
a) Verbindlicher Standort des Kunstwerks,
b) Kostenrahmen,
c) Modalitäten eines Wettbewerbs, der unter Einbeziehung unabhängiger Fachleute sowie mit breiter Beteiligung der Bürger durchzuführen ist.
Zur Begründung:
Die von der Unterschriftensammlung „Nein zum HöSi“ vorgebrachten Argumente, die in der Bürgerschaft breite Unterstützung gefunden haben, rechtfertigen eine erneute Behandlung des Gegenstandes, da es sich um neue Tatsachen und neue Gesichtspunkte im Sinne von § 28 Abs. 7 GeschO handelt.
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