Siegertsbrunn, den 10. August 2006
Die beiden Gemeinderatsmitglieder der Unabhängigen Bürger,
Ulrich Bug und Florian Sepp, haben am 4. August 2006 beim Landratsamt München
eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Erste Bürgermeisterin von
Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Ursula Mayer, erhoben.
Mit dieser Beschwerde reagieren Bug und Sepp auf die
Kompetenzüberschreitungen und Rechtsverletzungen der Bürgermeisterin in der
HöSi-Affäre.
1. Der Auftrag für „Das HöSi“ wurde ohne Gemeinderatsbeschluss vergeben
Die Bürgermeisterin hat die Skulptur „Das HöSi“ ohne
entsprechenden Gemeinderatsbeschluss in Auftrag gegeben. Der Gemeinderat hatte
am 6. April 2006 der Anschaffung der Figur nur im Grundsatz zugestimmt und die
Höhe von 5 m festgelegt. Beauftragt wurde die Bürgermeisterin lediglich mit dem
Sammeln von Spenden.
Ausdrücklich nicht beschlossen hatte der Gemeinderat
die Vergabe des Auftrags an eine Gießerei. Dies war zwar die Empfehlung des
Hauptverwaltungsausschusses vom 16. März 2006 und auch der Wunsch der
Bürgermeisterin gewesen. Diesen Vorgaben war der Gemeinderat jedoch nicht
gefolgt.
An diesen mit ihren Wünschen nicht übereinstimmenden
Beschluss sah sich die Bürgermeisterin nicht gebunden. Obwohl das Vorhaben
schon früh in der Bevölkerung Unmut auslöste, beauftragte sie rechtswidrig eine
Gießerei mit der Erstellung der Skulptur. Damit sollte wohl gezielt eine
Revision des Gemeinderatsbeschlusses verhindert und eine politische Niederlage
abgewendet werden. Bequem konnte Mayer nun auch der Unterschriftenaktion
vorwerfen, dass sie zu spät gekommen sei.
2. Die Abstimmung über den Antrag der UB, den HöSi-Beschluss zu revidieren,
wurde rechtswidrig nicht zugelassen
Bei der Unterschriftensammlung sprach sich rund ein Viertel
der Wahlberechtigten nicht nur gegen „Das HöSi“ aus, sondern kritisierte auch
den gesamten Entscheidungsprozess (keine Wettbewerb, keine Bürgerbeteiligung).
Dieses Ergebnis erschien den Gemeinderatsmitgliedern Sepp und Bug so gewichtig,
dass sie zur Sitzung am 20. Juli 2006 einen dringlichen Antrag einbrachten. Sie
forderten die Zurücknahme des Grundsatzbeschlusses vom 6. April und die
Durchführung eines Wettbewerbs. Weil die Unterschriftenaktion erst zwei Tage
vor der Gemeinderatssitzung endete, konnte der Antrag nur sehr kurzfristig
gestellt werden.
Eine Abstimmung über diesen Antrag konnte die
Bürgermeisterin nur mit unlauteren Mitteln verhindern. Sie verweigerte die
Abstimmung mit dem Argument, der Antrag sei nicht fristgerecht eingegangen.
Genau für solche dringliche Fälle sieht die Geschäftsordnung
des Gemeinderats aber vor, dass auch verspätet eingegangene Anträge behandelt
werden können. An der Dringlichkeit dieses Antrags konnte jedoch angesichts des
Ergebnisses der Unterschriftenaktion und auch der bevorstehenden Sommerferien
kein Zweifel bestehen.
Fazit
„Augen zu und durch“ lautete das Motto, mit der die
Bürgermeisterin und die CSU/AFW-Fraktion an der offenkundigen Fehlentscheidung
des Gemeinderats für „Das HöSi“ festhielten. Das Vorgehen der Bürgermeisterin
war dabei nicht nur politisch, sondern auch juristisch fragwürdig.
Eigentlich sollte sich der Gemeinderat energisch gegen
Übergriffe der Bürgermeisterin in seine Kernkompetenzen zu Wehr setzten. Dazu
sind aber weder CSU-AFW-Fraktion noch die SPD-Fraktion bereit. Einziger Ausweg
ist in dieser Situation die Einschaltung der Rechtsaufsicht.