Presseerklärung zum Bescheid des Landratsamts über die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeisterin Ursula Mayer

 

Siegertsbrunn, den 30. November 2006

 

Landratsamt bestätigt Vorwurf der UB:

Bürgermeisterin hat beim Erwerb der HöSi-Skulptur ihre Kompetenzen überschritten

Die Bürgermeisterin von Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Ursula Mayer, hat beim Erwerb der HöSi-Skulptur ihre Kompetenzen überschritten. Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt München bestätigte jetzt die Auffassung der Unabhängigen Bürger. Demnach hat Bürgermeisterin Mayer den Auftrag für die Skulptur vergeben, ohne dafür vom Gemeinderat ermächtigt zu sein. Wegen dieses Vorgehens hatten die UB-Gemeinderatsmitglieder Ulrich Bug und Florian Sepp Anfang August eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Diese wurde nun entschieden.

Die Kommunalaufsicht stellte fest, dass die Bürgermeisterin die Aufträge ohne den notwendigen Vergabebeschluss erteilt hat. Ebenso waren die entstehenden außerplanmäßigen Kosten vom Gemeinderat bzw. dem zuständigen Ausschuss nicht genehmigt. Der Gemeinderat habe aber der Vergabe nachträglich indirekt zugestimmt, als er am 20. Juli 2006 entschied, die Figur in Aluminium anfertigen zu lassen. Die bisher fehlende Genehmigung der außerplanmäßigen Kosten muss die Bürgermeisterin jedoch noch bis Jahresende nachträglich besorgen.

Recht bekam Mayer nur hinsichtlich ihres Vorgehens in der Sitzung am 20. Juli 2006. Die UB-Gemeinderatsmitglieder, hatten mit Rücksicht auf die große Resonanz der am 17. Juli 2006 beendeten Unterschriftenaktion beantragt, den bisherigen Beschluss des Gemeinderats aufzuheben und einen Wettbewerb durchzuführen. Diesen kurzfristig gestellten Antrag hatte die Bürgermeisterin aus Fristgründen nicht in die Tagesordnung aufgenommen. Den Einwand der UB, der Antrag hätte wegen Dringlichkeit trotzdem behandelt werden müssen, verwarf das Landratsamt: Eine objektive Dringlichkeit habe nicht bestanden, da eine Unterschriftenaktion rechtlich nicht relevant sei.

Die Entscheidung der Kommunalaufsicht ist eine Niederlage für die Bürgermeisterin, auch wenn ihr Fehlverhalten keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen hat. Es steht nun fest, dass Mayer einen ihr nicht genehmen Beschluss einfach ignorierte und ihre Pläne auch ohne Rechtsgrundlage durchsetzte. Dass auch der größte Teil des Gemeinderats, der eigentlich die Arbeit der Bürgermeisterin kontrollieren sollte, an dem offensichtlich inkorrekten Vorgehen von Frau Mayer keinen Anstoß nahm, stimmt bedenklich.

Bescheid des Landratsamts

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